Anwaltskanzlei Akkuş
Die Anwaltskanzlei Akkuş ist Ihre Kanzlei für Verkehrsrecht mit Hauptsitz in Rüsselsheim. Wir sind Ihre Anwaltskanzlei „rund ums Auto“ und das aus Überzeugung: Wir konzentrieren uns auf das Verkehrsrecht mit allen Aspekten, um Ihnen bestmöglichen anwaltlichen Service bieten zu können. Dabei zählen zu unseren Mandanten Privatpersonen ebenso wie Autohäuser, Gutachter oder Abschleppunternehmen.
Bei unserer Arbeit legen wir stets großen Wert darauf, verlässlicher Ansprechpartner im besten Wortsinn zu sein. Deshalb sind wir persönlich erreichbar und kümmern uns persönlich um Ihr Anliegen: Ihr Anwalt ist und bleibt Ihr Anwalt – Sie werden nicht an wechselnde Bearbeiter weitergereicht.
Außerdem ist es uns wichtig, verbindlich mit Ihnen zu kommunizieren und vereinbarte Termine unsererseits nach Möglichkeit einzuhalten und Ihr Anliegen schnellstmöglich zu bearbeiten. Damit das gelingt, bieten wir Ihnen einerseits an, z. B. Unterlagen persönlich in der Kanzlei abzugeben. Sie können Unterlagen aber natürlich auch mithilfe moderner Kommunikationsmittel „rund um die Uhr“ an uns übermitteln. So gelangen wir schnellstmöglich an notwendige Unterlagen und können uns Ihrem Fall im Verkehrsrecht ohne Verzögerung widmen.
Sie benötigen Unterstützung von einem Rechtsanwalt im Verkehrsrecht in Rüsselsheim und Umgebung?
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Unfallabwicklung / Unfallregulierung
Geht es um Unfallabwicklung bzw. Unfallregulierung, sind mit verschiedenen Beteiligten etliche Rechtsfragen zu klären. Das macht Unfallregulierung zu einem rechtlich komplexen Unterfangen. Meist geht es darum, mehrere und zugleich sehr unterschiedliche Schadenspositionen (Sachschäden, Personenschäden, Folgeschäden etc.) zu regulieren. Je mehr Fahrzeuge am Unfall beteiligt waren, je schwerer die Schäden sind, desto komplexer wird es.
Aus diesem Grund ist es wichtig, zeitnah anwaltliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen, wenn es um Unfallregulierung geht: das spart Zeit und Nerven und sorgt zugleich für eine verlässliche und bestmögliche Regulierung der Unfallschäden – außergerichtlich und bei Bedarf vor Gericht.
Wir klären deshalb Ansprüche im Zusammenhang mit einem Unfall und kümmern uns darum, dass Unfallgeschädigte den Schadensersatz und das Schmerzensgeld erhalten, das ihnen nach einem Unfall zusteht. Dabei setzen wir uns vor allem – und in der Regel erfolgreich! – dafür ein, dass gegnerische Haftpflichtversicherungen Unfallschäden nicht über die Maße kürzen bzw. kleinrechnen.
Wir beraten und unterstützen Autohäuser in allen Fragen der Unfallregulierung und bieten auch Sachverständigen bzw. Gutachtern anwaltliche Unterstützung im Zusammenhang mit ihrer Arbeit im Rahmen der Unfallabwicklung.
Nicht zuletzt übernehmen wir in der Unfallabwicklung u.a. die Kommunikation mit gegnerischen Anwälten, Haftpflichtversicherungen und unter Umständen mit Polizei und Staatsanwaltschaft, wenn ein Strafverfahren als Folge des Unfalls eingeleitet wurde.
Sie benötigen Unterstützung von einem Rechtsanwalt für Verkehrsrecht im Zusammenhang mit einer Unfallabwicklung? Kontaktieren Sie uns gerne telefonisch unter
06142 / 177 17 0
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Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr
Die Missachtung verkehrsrechtlicher Vorschriften wird in aller Regel als Ordnungswidrigkeit geahndet und mit einem Bußgeld belegt. So wird z. B. die Missachtung von Tempolimits als „OWi“ verfolgt, aber auch Verkehrsverstöße wie z. B. Abstandsunterschreitung, Telefonieren bei der Fahrt ohne Freisprecheinrichtung (Handy am Steuer), die Missachtung der Anschnallpflicht oder das Überfahren einer roten Ampel oder eines Stopp-Schildes.
Begeht man eine Ordnungswidrigkeit legt ein bundesweit einheitlicher Bußgeldkatalog fest, für welchen Verkehrsverstoß welches Bußgeld verhängt werden kann. Außerdem ist ebenfalls bundeseinheitlich geregelt, ob ggfs. auch Punkte im Fahreignungsregister („Punkte in Flensburg“) eingetragen werden oder ein Fahrverbot verhängt wird. Akzeptiert man den OWi-Bescheid und zahlt z. B. das Bußgeld unmittelbar, wird kein behördliches Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Erhebt man hingegen Einspruch kommt es zu diesem Verfahren, in dem der Sachverhalt geprüft wird.
In diesem Verfahren ist anwaltliche Unterstützung oftmals hilfreich. Denn mit anwaltlicher Unterstützung – nur ein Rechtsanwalt erhält Akteneinsicht! – werden oftmals Fehler aufgedeckt, z. B. technische Fehler bei Blitzanlagen, Fehler in der Beweiserhebung oder eine falsche Berechnung des Bußgeldes. Nicht selten kommt es dann zur Aufhebung oder Korrektur des Bescheides. Die Kosten für die anwaltliche Unterstützung trägt eine ggfs. bestehende Verkehrsrechtsschutz-Versicherung.
Sie wollen rechtlich gegen einen OWi-Bescheid vorgehen und benötigen Unterstützung von einem Rechtsanwalt für Verkehrsrecht? Kontaktieren Sie uns gerne telefonisch unter
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Verkehrsstrafrecht
Fehlverhalten im Straßenverkehr kann auch strafrechtliche Konsequenzen haben: nach einem Unfall kann z. B. der Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung bzw. der fahrlässigen Tötung im Raum stehen, wenn ein Unfallbeteiligter verletzt oder getötet wurde. Hat man nach einem „Unfall“ unberechtigt den Unfallort verlassen, kann das ein Ermittlungsverfahren wegen Unfallflucht / Fahrerflucht nach sich ziehen – das Führen eines Fahrzeugs unter Einfluss von Drogen oder Alkohol ein Verfahren wegen Trunkenheit im Straßenverkehr.
Bei einer Verkehrsstraftat drohen Geldstrafen und ggfs. Freiheitsstrafen. Nicht zuletzt kann das Gericht ein Fahrverbot verhängen oder die Entziehung der Fahrerlaubnis anordnen. Nimmt man in der Folge während eines Fahrverbots oder nach Entziehung der Fahrerlaubnis aktiv mit einem Kfz am Straßenverkehr teil, kann das erneut strafrechtliche Folgen haben: wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis.
Da im Verkehrsstrafrecht durchaus empfindliche Strafen drohen, gilt es, rechtzeitig anwaltliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen, um die Folgen einer Verkehrsstraftat möglichst gering zu halten – auch um sich ggfs. „nur“ gegen ein Fahrverbot oder die Entziehung der Fahrerlaubnis zu wenden. Denn diese sog. Nebenstrafen können vor allem für Berufskraftfahrer auch erhebliche berufliche Folgen haben (Kündigung etc.).
Ihnen wird eine Straftat im Straßenverkehr zur Last gelegt und Sie benötigen nun die Unterstützung von einem Rechtsanwalt für Verkehrsrecht? Kontaktieren Sie uns telefonisch unter
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Abgasskandal / Dieselskandal
Sofern ein Fahrzeug vom Dieselskandal und den damit verbundenen Software-Manipulationen betroffen ist, droht massiver Wertverlust des Fahrzeugs und damit ein teils erheblicher finanzieller Schaden durch den Wertverlust.
Ist ein Fahrzeug betroffen, hat der Halter unterschiedliche Ansprüche: Einerseits kann er Ersatzlieferung verlangen, also die Lieferung eines unmanipulierten Fahrzeugs gleichen Typs und gleicher Ausstattung. Alternativ ist der Rücktritt vom Kaufvertrag gegen Erstattung des Kaufpreises denkbar – abzüglich eines Nutzungsersatzes jedoch. Wer an seinem Fahrzeug festhalten will, kann wiederum alternativ nachträglich noch Minderung des Kaufpreises geltend machen, de facto also eine teilweise Erstattung des bereits geleisteten Kaufpreises. Nicht zuletzt ist es auch möglich, Schadensersatz vom Fahrzeughersteller zu verlangen. Hinzu kommt bei finanzierten betroffenen Fahrzeugen, dass auch Kredit- und Leasingverträge ggfs. rückabgewickelt werden können.
Wer Ansprüche geltend machen will, weil der eigene Pkw – ob VW, Audi, Porsche, Mercedes, BMW, Opel, Seat, Skoda etc. – vom Abgasskandal betroffen ist, sollte anwaltliche Unterstützung in Anspruch nehmen. Denn die Möglichkeiten, z. B. individuell Klage zu erheben, sich einer Musterfeststellungsklage anzuschließen oder einen außergerichtlichen Vergleich abzuschließen, sind vielfältig.
Ihr Pkw ist eventuell vom Dieselskandal betroffen und Sie benötigen nun Rat von einem Rechtsanwalt für Verkehrsrecht? Kontaktieren Sie uns gerne telefonisch unter
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Kauf, Verkauf & Leasing
Der Kauf und Verkauf von Kraftfahrzeugen wird meist mit Standardverträgen abgewickelt. In der Regel wird dem Kaufvertrag erst Aufmerksamkeit geschenkt, wenn Mängel am Fahrzeug auftreten.
Die rechtlichen Folgen derartiger Mängel können dann unterschiedlich ausfallen: So ist es möglich, als Käufer Minderung des Kaufpreises zu verlangen, vom Vertrag zurückzutreten, das Fahrzeug ggfs. umzutauschen oder den Kaufvertrag beispielsweise wegen arglistiger Täuschung anzufechten und vollständig rückabzuwickeln.
Treten nach dem Autokauf Mängel an einem Fahrzeug auf, prüfen wir – für Käufer oder Verkäufer, Privatperson oder gewerbliche Händler – den Kaufvertrag und klären Rechte und Ansprüche. Sollte es notwendig werden, schalten wir Gutachter ein, um Rechtspositionen fundiert untermauern zu können. Und natürlich setzen wir Ihre Ansprüche / Rechte bei Bedarf vor Gericht effektiv durch.
Aber auch im Zusammenhang mit dem Leasing von Fahrzeugen – ob geschäftlich oder privat – treten rechtliche Fragen auf. So sollten Leasingverträge vor Unterzeichnung geprüft werden, ob sie der individuellen Situation tatsächlich Rechnung tragen. Aber auch während der Vertragslaufzeit und am Ende des Leasingvertrages gilt es häufig, rechtliche Fragen verlässlich zu klären, z. B. im Zusammenhang mit vorzeitiger Vertragsbeendigung und / oder Schäden am Fahrzeug.
Sie benötigen anwaltlichen Rat und Unterstützung im Verkehrsrecht im Zusammenhang mit einem Kfz-Kauf oder -verkauf bzw. Leasing? Kontaktieren Sie uns telefonisch unter
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