Dunkler Asphaltstraße mit Mittelstreifen - bildlich Verkehrsrecht

Anwaltskanzlei Akkuş Verkehrsrecht im Rhein-Main-Gebiet

Anwaltskanzlei Akkuş

Die Anwaltskanzlei Akkuş ist Ihre Kanzlei für Verkehrsrecht mit Hauptsitz in Rüsselsheim. Wir sind Ihre Anwalts­kanzlei „rund ums Auto“ und das aus Überzeugung: Wir konzentrieren uns auf das Verkehrsrecht mit allen Aspekten, um Ihnen best­möglichen anwalt­lichen Service bieten zu können. Dabei zählen zu unseren Mandanten Privat­personen ebenso wie Auto­häuser, Gutachter oder Abschlepp­unternehmen.

Bei unserer Arbeit legen wir stets großen Wert darauf, verlässlicher Ansprech­partner im besten Wortsinn zu sein. Deshalb sind wir persönlich erreichbar und kümmern uns persönlich um Ihr Anliegen: Ihr Anwalt ist und bleibt Ihr Anwalt – Sie werden nicht an wechselnde Bearbeiter weiter­gereicht.

Außerdem ist es uns wichtig, verbindlich mit Ihnen zu kommunizieren und vereinbarte Termine unserer­seits nach Möglich­keit einzuhalten und Ihr Anliegen schnellst­möglich zu bearbeiten. Damit das gelingt, bieten wir Ihnen einerseits an, z. B. Unterlagen persönlich in der Kanzlei abzugeben. Sie können Unter­lagen aber natürlich auch mithilfe moderner Kommunikations­mittel „rund um die Uhr“ an uns über­mitteln. So gelangen wir schnellstmöglich an notwendige Unter­lagen und können uns Ihrem Fall im Verkehrsrecht ohne Verzögerung widmen.

Sie benötigen Unterstützung von einem Rechtsanwalt im Verkehrsrecht in Rüsselsheim und Umgebung?
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Unfallabwicklung / Unfallregulierung

Geht es um Unfall­abwicklung bzw. Unfall­regulierung, sind mit verschiedenen Beteiligten etliche Rechts­fragen zu klären. Das macht Unfall­regulierung zu einem rechtlich komplexen Unterfangen. Meist geht es darum, mehrere und zugleich sehr unterschiedliche Schadens­positionen (Sachschäden, Personen­schäden, Folge­schäden etc.) zu regulieren. Je mehr Fahrzeuge am Unfall beteiligt waren, je schwerer die Schäden sind, desto komplexer wird es.

Aus diesem Grund ist es wichtig, zeitnah anwalt­liche Unter­stützung in Anspruch zu nehmen, wenn es um Unfall­regulierung geht: das spart Zeit und Nerven und sorgt zugleich für eine verlässliche und best­mögliche Regulierung der Unfall­schäden – außergerichtlich und bei Bedarf vor Gericht.

Wir klären deshalb Ansprüche im Zusammen­hang mit einem Unfall und kümmern uns darum, dass Unfall­geschädigte den Schadens­ersatz und das Schmerzens­geld erhalten, das ihnen nach einem Unfall zusteht. Dabei setzen wir uns vor allem – und in der Regel erfolgreich! – dafür ein, dass gegnerische Haftpflicht­versicherungen Unfall­schäden nicht über die Maße kürzen bzw. kleinrechnen.

Wir beraten und unter­stützen Autohäuser in allen Fragen der Unfall­regulierung und bieten auch Sach­verständigen bzw. Gutachtern anwalt­liche Unter­stützung im Zusammen­hang mit ihrer Arbeit im Rahmen der Unfall­abwicklung.

Nicht zuletzt übernehmen wir in der Unfall­abwicklung u.a. die Kommunikation mit gegnerischen Anwälten, Haft­pflicht­versicherungen und unter Umständen mit Polizei und Staats­anwaltschaft, wenn ein Straf­verfahren als Folge des Unfalls eingeleitet wurde.

Sie benötigen Unter­stützung von einem Rechts­anwalt für Verkehrsrecht im Zusammen­hang mit einer Unfall­abwicklung? Kontaktieren Sie uns gerne telefonisch unter 06142 / 177 17 0 oder per E‑Mail an var part1 = "info"; var part2 = Math.pow(2,6); var part3 = String.fromCharCode(part2); var part4 = "kanzlei-akkus.de"; var part5 = part1 + String.fromCharCode(part2) + part4; document.write("" + part1 + part3 + part4 + ""); info[at]kanzlei-akkus.de !
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Ordnungswidrigkeiten im Straßen­verkehr

Die Missachtung verkehrs­recht­licher Vorschriften wird in aller Regel als Ordnungs­widrigkeit geahndet und mit einem Bußgeld belegt. So wird z. B. die Missachtung von Tempolimits als „OWi“ verfolgt, aber auch Verkehrs­verstöße wie z. B. Abstands­unter­schreitung, Telefonieren bei der Fahrt ohne Freisprech­einrichtung (Handy am Steuer), die Missachtung der Anschnall­pflicht oder das Überfahren einer roten Ampel oder eines Stopp-Schildes.

Begeht man eine Ordnungs­widrig­keit legt ein bundesweit einheitlicher Bußgeld­katalog fest, für welchen Verkehrs­verstoß welches Bußgeld verhängt werden kann. Außerdem ist ebenfalls bundes­einheit­lich geregelt, ob ggfs. auch Punkte im Fahreignungs­register („Punkte in Flensburg“) eingetragen werden oder ein Fahrverbot verhängt wird. Akzeptiert man den OWi-Bescheid und zahlt z. B. das Bußgeld unmittel­bar, wird kein behördliches Ordnungs­­widrig­keiten­­verfahren eingeleitet. Erhebt man hingegen Einspruch kommt es zu diesem Verfahren, in dem der Sach­verhalt geprüft wird.

In diesem Verfahren ist anwalt­liche Unter­stützung oftmals hilfreich. Denn mit anwalt­licher Unter­stützung – nur ein Rechts­anwalt erhält Akteneinsicht! – werden oftmals Fehler aufgedeckt, z. B. technische Fehler bei Blitz­anlagen, Fehler in der Beweis­erhebung oder eine falsche Berechnung des Bußgeldes. Nicht selten kommt es dann zur Aufhebung oder Korrektur des Bescheides. Die Kosten für die anwaltliche Unter­stützung trägt eine ggfs. bestehende Verkehrs­rechts­schutz-Versicherung.

Sie wollen rechtlich gegen einen OWi-Bescheid vorgehen und benötigen Unter­stützung von einem Rechts­anwalt für Verkehrs­recht? Kontaktieren Sie uns gerne telefonisch unter 06142 / 177 17 0 oder per E‑Mail an var part1 = "info"; var part2 = Math.pow(2,6); var part3 = String.fromCharCode(part2); var part4 = "kanzlei-akkus.de"; var part5 = part1 + String.fromCharCode(part2) + part4; document.write("" + part1 + part3 + part4 + ""); info[at]kanzlei-akkus.de .
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Verkehrsstrafrecht

Fehlverhalten im Straßen­verkehr kann auch straf­recht­liche Konsequenzen haben: nach einem Unfall kann z. B. der Vorwurf der fahr­lässigen Körper­verletzung bzw. der fahr­lässigen Tötung im Raum stehen, wenn ein Unfall­beteiligter verletzt oder getötet wurde. Hat man nach einem „Unfall“ unberechtigt den Unfallort verlassen, kann das ein Ermittlungs­verfahren wegen Unfall­flucht / Fahrer­flucht nach sich ziehen – das Führen eines Fahrzeugs unter Einfluss von Drogen oder Alkohol ein Verfahren wegen Trunken­heit im Straßen­verkehr.

Bei einer Verkehrs­straftat drohen Geld­strafen und ggfs. Freiheits­strafen. Nicht zuletzt kann das Gericht ein Fahr­verbot verhängen oder die Entziehung der Fahr­erlaubnis anordnen. Nimmt man in der Folge während eines Fahr­verbots oder nach Entziehung der Fahr­erlaubnis aktiv mit einem Kfz am Straßen­verkehr teil, kann das erneut straf­recht­liche Folgen haben: wegen Fahren ohne Fahr­erlaubnis.

Da im Verkehrs­straf­recht durchaus empfindliche Strafen drohen, gilt es, rechtzeitig anwalt­liche Unter­stützung in Anspruch zu nehmen, um die Folgen einer Verkehrs­straftat möglichst gering zu halten – auch um sich ggfs. „nur“ gegen ein Fahrverbot oder die Entziehung der Fahr­erlaubnis zu wenden. Denn diese sog. Neben­strafen können vor allem für Berufs­kraft­fahrer auch erhebliche beruf­liche Folgen haben (Kündigung etc.).

Ihnen wird eine Straftat im Straßen­verkehr zur Last gelegt und Sie benötigen nun die Unter­stützung von einem Rechts­anwalt für Verkehrs­recht? Kontaktieren Sie uns telefonisch unter 06142 / 177 17 0 oder per E‑Mail an var part1 = "info"; var part2 = Math.pow(2,6); var part3 = String.fromCharCode(part2); var part4 = "kanzlei-akkus.de"; var part5 = part1 + String.fromCharCode(part2) + part4; document.write("" + part1 + part3 + part4 + ""); info[at]kanzlei-akkus.de .
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Abgasskandal / Dieselskandal

Sofern ein Fahrzeug vom Diesel­skandal und den damit verbundenen Software-Manipulationen betroffen ist, droht massiver Wert­verlust des Fahrzeugs und damit ein teils erheb­licher finanzieller Schaden durch den Wert­verlust.

Ist ein Fahrzeug betroffen, hat der Halter unter­schied­liche Ansprüche: Einerseits kann er Ersatz­lieferung verlangen, also die Lieferung eines unmanipulierten Fahrzeugs gleichen Typs und gleicher Ausstattung. Alternativ ist der Rücktritt vom Kaufvertrag gegen Erstattung des Kaufpreises denkbar – abzüglich eines Nutzungs­ersatzes jedoch. Wer an seinem Fahrzeug fest­halten will, kann wiederum alternativ nach­träglich noch Minderung des Kauf­preises geltend machen, de facto also eine teilweise Erstattung des bereits geleisteten Kauf­preises. Nicht zuletzt ist es auch möglich, Schadens­ersatz vom Fahrzeug­hersteller zu verlangen. Hinzu kommt bei finanzierten betroffenen Fahrzeugen, dass auch Kredit- und Leasing­verträge ggfs. rück­ab­gewickelt werden können.

Wer Ansprüche geltend machen will, weil der eigene Pkw – ob VW, Audi, Porsche, Mercedes, BMW, Opel, Seat, Skoda etc. – vom Abgas­skandal betroffen ist, sollte anwalt­liche Unter­stützung in Anspruch nehmen. Denn die Möglich­keiten, z. B. individuell Klage zu erheben, sich einer Muster­feststellungs­klage anzuschließen oder einen außer­gericht­lichen Vergleich abzuschließen, sind vielfältig.

Ihr Pkw ist eventuell vom Diesel­skandal betroffen und Sie benötigen nun Rat von einem Rechts­anwalt für Verkehrs­recht? Kontaktieren Sie uns gerne telefonisch unter 06142 / 177 17 0 oder per E‑Mail an var part1 = "info"; var part2 = Math.pow(2,6); var part3 = String.fromCharCode(part2); var part4 = "kanzlei-akkus.de"; var part5 = part1 + String.fromCharCode(part2) + part4; document.write("" + part1 + part3 + part4 + ""); info[at]kanzlei-akkus.de .
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Kauf, Verkauf & Leasing

Der Kauf und Verkauf von Kraft­fahr­zeugen wird meist mit Standard­verträgen abgewickelt. In der Regel wird dem Kauf­vertrag erst Aufmerksam­keit geschenkt, wenn Mängel am Fahrzeug auftreten.

Die recht­lichen Folgen derartiger Mängel können dann unter­schied­lich ausfallen: So ist es möglich, als Käufer Minderung des Kaufpreises zu verlangen, vom Vertrag zurück­zutreten, das Fahrzeug ggfs. umzu­tauschen oder den Kaufvertrag beispiels­weise wegen arglistiger Täuschung anzufechten und vollständig rückabzu­wickeln.

Treten nach dem Autokauf Mängel an einem Fahrzeug auf, prüfen wir – für Käufer oder Verkäufer, Privat­person oder gewerbliche Händler – den Kaufvertrag und klären Rechte und Ansprüche. Sollte es notwendig werden, schalten wir Gutachter ein, um Rechts­positionen fundiert untermauern zu können. Und natürlich setzen wir Ihre Ansprüche / Rechte bei Bedarf vor Gericht effektiv durch.

Aber auch im Zusammen­hang mit dem Leasing von Fahr­zeugen – ob geschäftlich oder privat – treten rechtliche Fragen auf. So sollten Leasing­verträge vor Unter­zeichnung geprüft werden, ob sie der individuellen Situation tatsächlich Rechnung tragen. Aber auch während der Vertrags­laufzeit und am Ende des Leasing­vertrages gilt es häufig, recht­liche Fragen verlässlich zu klären, z. B. im Zusammenhang mit vorzeitiger Vertrags­beendigung und / oder Schäden am Fahrzeug.

Sie benötigen anwalt­lichen Rat und Unter­stützung im Verkehrs­recht im Zusammen­hang mit einem Kfz-Kauf oder -verkauf bzw. Leasing? Kontaktieren Sie uns telefonisch unter 06142 / 177 17 0 oder per E‑Mail an var part1 = "info"; var part2 = Math.pow(2,6); var part3 = String.fromCharCode(part2); var part4 = "kanzlei-akkus.de"; var part5 = part1 + String.fromCharCode(part2) + part4; document.write("" + part1 + part3 + part4 + ""); info[at]kanzlei-akkus.de .
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